Re: Wie ist das mit Essen und so? - (T)Raumschiff unter Piratenflagge

30. Januar 2008 – 06:18

> Das heißt, ich kann nicht href=”http://blog.zeit.de/oesterreich/”>verklagt werden, wenn ich in der Jacke eine
> (Plastik-)Flasche Saft und eine Tüte Gummibärchen mitnehme,
> allenfalls Hausverbot kriegen? Gut.
Wenn du nicht vorher wissentlich ein Abkommen unterzeichnet hast,
indem eine Konventionalstrafe festgelegt ist, wird es schwer, dich
hier juristisch zu belangen. Und wenn dürfte sich der Streitwert in
der Größenordnung deiner vorraussichtlichen Verzehrmenge bewegen,
also eine Flasche Cola und ein mittleres Popcorn = 6 EUR… Macht
keinen Sinn hier was einklagen zu wollen.
> Wenn das mit dem Durchsuchen wirklich kommt, hat man ja, wie unten
> schon steht, Notwehrrechte, sobald man angefasst wird. Müsste ich mir
> mal den Spaß machen, wenn die mich anfangen zu filzen, Hände nehmen
> und wegziehen. Werden sie handgreiflich, darf ich dem Durchsucher
> dann ja eine langen.
Ich denke nicht, dass es soweit kommt. Ich würde mich allerdings
nicht dagegen wehren, sondern den Spieß umdrehen. Schließlich stellt
die Durchsuchung einen Eingriff in deine persönliche Unversehrheit
dar. Das gleiche gilt auch für mitgeführte Taschen etc.
Cheers

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