Nahrungsplus
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Re: Wie ist das mit Essen und so? – (T)Raumschiff unter Piratenflagge

> schon steht, Notwehrrechte, sobald man angefasst wird. Müsste ich mir
> mal den Spaß machen, wenn die mich anfangen zu filzen, Hände nehmen
> und wegziehen. Werden sie handgreiflich, darf ich dem Durchsucher
> dann ja eine langen.
Notwehr hat drei Vorraussetzungen:
Der Angreifer muss zum Zwecke der Beeinträchtigung Deiner Lebens,
Gesundheit oder Freiheit (und in begrenzter Auslegung auch Eigentum):
a) die Fähigkeit haben
b) den Willen zeigen
c) die Möglichkeit besitzen
Soll heissen: Ein dreijähriges Kind mit einer Tüte Gummibärchen darf
neben Dir stehen und Dich anbrüllen “ich bring Dich um” und trotzdem
darfst Du keine Notwehr leisten, denn die Bedingung a) ist verletzt.
Eine Gruppe Skinheads mit Messern die schreien “Wir schlitzen Dich
auf” aber dabei auf der anderen Seite einen reißenden Flusses ohne
Brücke stehen darfst Du auch nicht mit einer Uzi umnieten, denn sie
haben c) nicht.
Umgekehrt ist ein tätowierter Rocker mit umgeschnallter .45er, der
gerade eine Bar betritt nicht des Todes aus Notwehr, solange er nicht
b) zeigt. (Vorauseilende Notwehr gilt nicht).
Und bei all diesen Dingen gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Jemandem eine Schnalzen weil er nach Deiner Tasche greift könnte
schon Notwehrüberschreitung sein, auf jeden Fall aber mußt Du ihm
deutlich sagen, daß Du jede körperliche Interaktion als Angriff
auffassen wirst und vor hast, Dich nach Notwehrparagraphen zu
verteidigen. Dann dürfte einer gemäßigten Gegenwehr nichts im Wege
stehen.