Nahrungsplus
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Re: Wie ist das mit Essen und so? NACHTRAG – (T)Raumschiff unter Piratenflagge

> Das ist dann ja Hausfriedensbruch, d.h. obwohl der Kinobetreiber dir
> gesagt hat, dass sein Haus nicht betreten darfst, machst du das – und
> das ist dann eine Straftat. Wobei es im Ermessen der Staatsanwalt
> liegt, ob sie eine Anzeige wegen (in diesem Falle leichten)
> Hausfriedensbruch einstellt.
Ja eben, schließlich stehen die Türen weit offen, und die nächste
Frage ist auch, wie der Kinobetreiber nachweisen will, dass er dir
Hausverbot erteilt hat. Beim Verweisen war sicher kein Notar
anwesend, und im Zweifelsfall würde ich behaupten, dass einfach kein
Hausverbot ausgesprochen wurde, und dann konntest du natürlich
schlecht wissen, dass du dich rechtswidrig in seinem Kino aufgehalten
hast.
> Dem Kinobetreiber bleibt aber die
> Möglichkeit, dich auf Unterlassung zu verklagen.
Auch hier wäre eine Klage frühestens dann möglich, wenn der
Kinobetreiber in der Lage ist, sicher das ausgesprochene Hausverbot
zu dokumentieren.
Cheers

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